Kann ich die Grund­versicherung wechseln und die Zusatz­versicherung behalten?

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Kurz zusammengefasst

  • Wer Grundversicherung kündigt, kann die Zusatzversicherung beim selben Anbieter in der Regel behalten
  • Nur, wenn der alte Anbieter nach einem Umzug nicht mehr verfügbar ist, muss die Zusatzversicherung ebenfalls gekündigt werden
  • Mögliche Rabatte können aber verloren gehen
  • In manchen Fällen kann es sich lohnen, die Zusatzversicherung ebenfalls zu wechseln, auch wenn dazu keine Pflicht besteht
  • Ein regelmässiger Vergleich lohnt sich immer: Besonders bei Zusatzversicherungen gibt es ständig neue Angebote und Möglichkeiten zur Optimierung

Viele Schweizerinnen und Schweizer wechseln regelmässig die Grundversicherung: Ein Umzug macht es erforderlich oder ein anderer Anbieter hat günstigere Prämien. Manchmal stellen sich beim Wechsel aber Fragen: Häufig ist zum Beispiel nicht klar, was mit der Zusatzversicherung passiert, wenn man die Grundversicherung beim selben Anbieter kündigt.

Worauf Sie achten müssen und wie Sie Ihre Zusatzversicherung behalten, habe wir für Sie zusammengefasst.

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Was ist Ihnen bei Ihrer Versicherung besonders wichtig?

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Wechsel der Grund­versicherung: Das sind die Gründe

Es gibt viele Gründe, die Grundversicherung zu wechseln. Manchmal ist der bisherige Anbieter nicht mehr verfügbar, wenn man in einen neuen Kanton zieht. Manchmal steht auch das gewünschte Tarifmodell nicht zur Verfügung. Nicht zuletzt ist die Prämie ein häufiger Grund für den Wechsel. Ändert sich die Prämie zum Beginn des neuen Jahres, kann es passieren, dass ein anderer Anbieter einen vergleichbaren Tarif günstiger anbietet.

Der Wechsel der Grundversicherung ist meist unkompliziert möglich - beachten Sie dazu auch unsere Tipps. Weitere Verträge, die Sie mit diesem Anbieter geschlossen haben, bleiben von Ihrem Wechsel unberührt. Das gilt in den meisten Fällen auch für Krankenpflege-Zusatzversicherungen.

Zusatz­versicherung: Police kann meist behalten werden

Haben Sie Grund- und Zusatzversicherung beim selben Anbieter, kann die Sorge bestehen, dass mit der Kündigung auch die Zusatzversicherung erlischt. Dazu besteht aber kein Anlass, denn beide Versicherungsformen sind rechtlich getrennt. Sie können Ihre Zusatzversicherung auf jeden Fall behalten, wenn Sie die Grundversicherung kündigen. Möchten Sie ganz sicher sein, können Sie in Ihrer Kündigung schriftlich betonen, dass diese nur für die Grundversicherung gilt.

Achtung
Prämie für die Zusatz­versicherung kann steigen

Es kann sein, dass Ihre Kündigung dazu führt, dass Sie für die Zusatzversicherung mehr bezahlen müssen. Einige Versicherer gewähren nämlich Rabatte, wenn Sie mehrere Policen beim selben Anbieter abschliessen. Wird eine der Policen gekündigt, entfällt auch der Grund für die Gewährung des Rabatts. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und wieviel mehr Sie bezahlen müssten, können Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter erfragen.

In diesen Fällen müssen Sie auch die Zusatz­versicherung wechseln

In den allermeisten Fällen besteht kein Anlass, bei einer Kündigung der Grundversicherung auch die Zusatzversicherung zu wechseln. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Sie aufgrund eines Umzugs den Anbieter wechseln, da dieser in Ihrem neuen Wohnkanton nicht tätig ist. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass auch Ihre Zusatzversicherung in Ihrem neuen Wohnkanton nicht greift.

Die vertraglichen Kündigungsfristen müssen Sie in einer solchen Situation auch nicht einhalten. Durch den Umzug haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht und können den Vertrag mit dem Tag Ihrer Neuanmeldung kündigen.

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Wechsel der Grund­versicherung: So geht's

Möchten oder müssen Sie Ihre Grundversicherung wechseln, sollten Sie ein paar Dinge beachten, damit der Wechsel schnell und reibungslos über die Bühne geht.

Kündigungsfristen

In der obligatorischen Grundversicherung können Sie immer mit einer einmonatigen Frist zum Jahresende kündigen. Dabei gilt immer der tatsächliche Eingang der Kündigung und nicht das Datum des Poststempels. Gehen Sie auf Nummer Sicher und schicken Sie Ihre Kündigung im Zweifel lieber ein paar Tage früher los.

In Verträgen mit freier Arztwahl und Standard-Franchise von 300 Franken können Sie zusätzlich zum 30. Juni kündigen. Dann allerdings haben Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist, die Kündigung muss also spätestens am 31. März bei Ihrer Versicherung sein.

Form der Kündigung

Die Kündigung muss bei den meisten Versicherern in schriftlicher Form mit Original-Unterschrift eingereicht werden. Immer mehr Anbieter erlauben aber auch eine digitale Kündigung. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Versicherer, um herauszufinden, welche Formen er akzeptiert.

Voraussetzung für die Gültigkeit der Kündigung

Neben der Einhaltung der üblichen Fristen müssen Sie ausserdem darauf achten, keine Zahlungsrückstände bei Ihrem bisherigen Versicherer zu haben. Schulden bei Ihrem Versicherer können Sie bis zum Jahresende ausgleichen, damit Ihre Kündigung wirksam wird. Gelingt das nicht, verbleiben Sie bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit in der Versicherung – vorausgesetzt, Ihre Rückstände sind bis zu diesem Zeitpunkt ausgeglichen.

Auswahl der neuen Versicherung

Da in der Schweiz Versicherungspflicht besteht, müssen Sie zwingend bei einem neuen Versicherer angemeldet sein, wenn Sie Ihre alte Versicherung kündigen. Beide Versicherer kommunizieren bei einem Wechsel miteinander – so wird sichergestellt, dass keine Lücken entstehen und niemand in der Schweiz plötzlich ohne Versicherungsschutz besteht.

Aufnahmepflicht der Grundversicherung

Zwar ist die Auswahl einer neuen Grundversicherung bei einer Kündigung essenziell, Sorgen über die Aufnahme müssen Sie sich aber keine machen. Alle Grundversicherungen in der Schweiz sind verpflichtet, jede interessierte Person aufzunehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Sie können also in aller Ruhe eine Auswahl treffen und den Anbieter und Tarif wählen, der am besten zu Ihnen passt.

Unser Fazit

Wer nicht nur sich selbst, sondern eine ganze Familie krankenversichern muss, muss dafür in der Schweiz tief in die Tasche greifen. Neben den hohen Prämien führen vor allem die fehlende Arbeitgeber-Beteiligung und die Prämienzahlungen ab der Geburt für alle Familienmitglieder dazu, dass häufig ein grosser Teil des Einkommens für die Versicherung aufgewendet werden muss.

Wichtig ist deshalb, die Tarife regelmässig zu vergleichen und die eigene Versicherungssituation zu prüfen und zu optimieren, um zumindest nicht mehr als nötig zu bezahlen. Nutzen Sie Rabattmöglichkeiten und vergleichen Sie Ihren Tarif, um herauszufinden, wieviel Sie bei einem anderen Anbieter für die gleichen Leistungen zahlen müssten. Fordern Sie am besten noch heute Ihr individuelles Angebot an und versichern Sie Ihre Familie von Anfang an in den besten Tarifen!

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