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So funktioniert die Invalidenrente in der Schweiz

23.10.2023 Sparen, Vorsorge
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Um sich selbst abzusichern und die eigene Zukunft zu planen, ist es wichtig, auch Gefahren und Risiken, die einem im Leben begegnen können, miteinzubeziehen. An oberster Stelle stehen hier Unfälle und Krankheiten, die zu Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit und im Alltag führen können. Für eine gute Vorsorge gibt es hier verschiedene Dinge zu berücksichtigen. So spielt es eine grosse Rolle, welche staatlichen Regelungen es für Erwerbsunfähigkeit in der Schweiz gibt und welche Leistungen man im Schadensfall erwarten kann. Wir haben für Sie zusammengefasst, wie die Invalidenrente in der Schweiz grundsätzlich funktioniert, womit Sie rechnen können und in welchen Bereichen Sie den staatlichen Schutz mit einer privaten Vorsorge ergänzen sollten.

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IV-Versicherung: Obligatorisch in der Schweiz

Alle Personen, die in der Schweiz leben oder dort arbeiten, sind verpflichtend bei der IV angemeldet. Der Abzug des IV-Beitrags erfolgt in der Regel direkt über den Arbeitgeber und wird vom Lohn abgezogen. Bei einer lang andauernden oder sogar permanenten Erwerbsunfähigkeit unterstützt die IV mit Rentenzahlungen und bei der Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Diese Personen sind anspruchsberechtigt

Einen Anspruch auf Leistungen der IV haben alle Personen, die aufgrund eines Gesundheitsschadens nur vermindert erwerbsfähig sind oder gar nicht arbeiten können. Welcher Art die Erkrankung ist, spielt dabei keine Rolle, physische Erkrankungen sind ebenso anerkannt wie psychische oder geistige. Auch die Ursache für die Erkrankung ist unerheblich, ein Geburtsschaden wird genauso anerkannt wie die Folgen von Erkrankungen und Unfällen.


Tipp
Meldung bei der IV so früh wie möglich

Ist bei Ihnen eine längere Erwerbsunfähigkeit abzusehen, sollten Sie diese so schnell wie möglich der IV melden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Je früher Sie sich dort melden, desto schneller erhalten Sie die IV-Rente und können an Massnahmen zur Wiedereingliederung teilnehmen.

Massnahmen der IV

Sind Sie bei der IV als erwerbsunfähig gemeldet, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung sowie auf Massnahmen, die Ihnen einen Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen können.

Wiedereingliederung

Bevor Sie eine dauerhafte IV-Rente erhalten, ist zunächst zu prüfen, ob bei Ihnen überhaupt eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder ob es Möglichkeiten gibt, Sie wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Ihrem ursprünglichen Beruf oder in einem anderen Bereich arbeiten. Um dies festzustellen und einen eventuellen Wiedereinstieg zu ermöglichen, finanziert die IV Massnahmen zur Wiedereingliederung. Das können Kurse zur Umschulung sein, Therapieangebote zur Verbesserung des Gesundheitszustands oder Unterstützung bei der Neuorientierung am Arbeitsmarkt. Erst, wenn solche Massnahmen keinen Erfolg zeigen und sichergestellt ist, dass die Erwerbsunfähigkeit dauerhaft erhalten bleibt, entsteht Anspruch auf die IV-Rente. Um Anspruch auf solche Massnahmen zu haben, müssen Sie mindestens 12 Monate in die IV eingezahlt haben.

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IV-Rente

Die IV-Rente dient dazu, auch bei einer Erwerbsunfähigkeit den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Anspruch auf die Auszahlung einer IV-Rente haben Sie, wenn Sie mindestens drei Jahre in die IV eingezahlt haben. Bei der Berechnung spielt zunächst der Grad der Invalidität eine Rolle. Dazu wird untersucht, ob Sie noch teilweise erwerbstätig sein könnten und welche Einnahmen Sie trotz der Erwerbsunfähigkeit erzielen könnten. Bei einem Grad der Invalidität zwischen 40 und 69 Prozent erhalten Sie eine Teilrente von der IV, ab 70 Prozent haben Sie Anspruch auf die volle Rente. Keine Zahlung erhalten Sie, wenn Ihre Invalidität weniger als 40 Prozentpunkte beträgt.

    Grad der Invalidität:

  • 40
  • 41
  • 42
  • 43
  • 44
  • 45
  • 46
  • 47
  • 48
  • 49

    Höhe der Auszahlung:

  • 25%
  • 27,5%
  • 30%
  • 32,5%
  • 35%
  • 37,5%
  • 40%
  • 42,5%
  • 45%
  • 47,5%

Ab einem Grad von 50 Prozent entspricht die Rente der Prozentzahl (Beispiel: 56% Erwerbsunfähigkeit=56% der IV-Rente)

Die Höhe der Rente ist dann abhängig davon, wie lange Sie bereits in die IV einzahlen und wie hoch Ihr durchschnittliches Einkommen war. Allerdings ist der Spielraum hier relativ gering: Die höchstmögliche IV-Rente liegt bei 2390 Franken pro Monat, die niedrigste bei 1195 Franken.

Ergänzung der IV durch private Vorsorge

Die Leistungen der IV sind im Schadensfall zwar eine gute Unterstützung zum Lebensunterhalt, reichen allein aber kaum aus, um in der Schweiz ein angemessenes Leben zu führen. Besonders bei einem zuvor hohen Lebensstandard ist die Fallhöhe durch eine Invalidität sehr hoch. Wir empfehlen deshalb unbedingt, die obligatorische Vorsorge mit einer privaten Lebensversicherung zu ergänzen.

Risikolebens­versicherung bei Erwerbs­unfähigkeit

Eine perfekte Ergänzung zur staatlichen Vorsorge sind Risikoversicherungen, die im Schadensfall einen vorher vereinbarten Betrag auszahlen und so das weggefallene Einkommen ersetzen. Eine Risikoversicherung für Erwerbsunfähigkeit leistet genau das, was in einer solchen Situation nötig ist: Sie erhalten im Falle einer Invalidität eine regelmässige Rente, die die IV-Rente ergänzt und Ihr bisheriges monatliches Einkommen teilweise oder sogar ganz ersetzt. Wie hoch die Zahlungen ausfallen und wieviel Sie in die Versicherung investieren, legen Sie beim Abschluss selbst fest. So können Sie genau ausrechnen, wie hoch der Betrag sein soll, der Ihre IV-Rente im Fall des Falles ergänzt, und einen Vertrag abschliessen, der Ihre Vorgaben genau erfüllt.


Achtung
Auch Krankheitsfolgen einschliessen

Viele Versicherer bieten besonders günstige Tarife zur Absicherung von Risiken, die aber nur auf den ersten Blick gut erscheinen: Oft sind in diesen Tarifen lediglich Unfälle, nicht aber Krankheiten als Ursachen einer Invalidität enthalten. Statistisch sind Krankheiten aber viel häufiger die Ursache einer Erwerbsunfähigkeit. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass die von Ihnen gewählte Versicherung auch Krankheitsfolgen als Grund einer Invalidität anerkennt.

Unser Fazit

Die IV-Rente in der Schweiz bietet in belastenden Situationen zwar eine gute Basis, ist allein aber nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard auch bei Invalidität zu halten. Wer auch bei Invalidität auf nichts verzichten und das gewohnte Einkommen ersetzen möchte, sollte seine Vorsorge um eine private Risikoversicherung ergänzen. So stellen Sie sicher, auch im schlimmsten Fall versorgt zu sein und einen finanziellen Spielraum zu haben.

Um den passenden Tarif für Ihre Zwecke auszuwählen, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und die verschiedenen Möglichkeiten miteinander vergleichen. Überlegen Sie sich am besten schon vorher, was die Versicherung aus Ihrer Sicht erfüllen soll, und vergleichen Sie dann die dazu passenden Angebote. Fordern Sie am besten auch Ihr individuelles Angebot kostenlos von uns an und sorgen Sie dafür, dass Sie und Ihre Familie auch in schweren Zeiten immer bestmöglich versorgt sind!

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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag

www.ch.ch – Invalidenversicherung (IV)

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