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📚 Kranken­versicherung für Studenten

24.08.2020 Familie und Kinder, Krankenkassenvergleich, Sparen
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Eine neue Beschäftigung, der Auszug von zuhause, oft auch eine neue Stadt: Wer ein Studium beginnt, beginnt oft auch einen neuen Lebensabschnitt. Dazu gehört auch die Beschäftigung mit Dingen, die bisher die Eltern übernommen haben, wie etwa die Krankenversicherung. Was Studenten und Studentinnen dabei beachten müssen, hat Versicherung-Schweiz für Sie zusammengefasst.

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Krankenkasse für Studenten und Studentinnen

Bei den Krankenkassen werden Studierende nicht als gesonderte Gruppe aufgeführt. Günstige Angebote und besondere Leistungen können Sie dennoch erhalten, und zwar in den Tarifen für junge Menschen von 19 - 25 Jahren. Da die meisten jungen Menschen körperlich fit sind und im Durchschnitt nur selten zum Arzt gehen, bieten die Krankenkassen günstige Tarife für alle jungen Menschen von 19 - 25 Jahren in der Grundversicherung an.

Sie profitieren von günstigen Prämien auch bei vergleichsweise niedriger Franchise. Zum Jahresbeginn 2019 fand sogar eine deutliche Preissenkung bei den Tarifen für junge Menschen statt. Trotz im Durchschnitt deutlich geringerer Prämien für junge Erwachsene unterscheiden sich die Prämien bei den einzelnen Anbietern allerdings stark. Auch nicht jede Kasse hat ihre Beiträge zu Beginn des Jahres gesenkt – hier lohnt sich ein Krankenkassen­vergleich.


Tipp
Studierende sollten Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen

Auch wenn Studierende älter als 25 Jahre sind, können sie mitunter von günstigeren Prämien für die Krankenversicherung profitieren. Unter Umständen haben sie nämlich Anspruch auf Prämien­verbilligung: Wenn Studierende neben Ihrem Studium wenig oder gar nicht arbeiten, verfügen sie vermutlich über ein geringes monatliches Einkommen. In diesem Fall hat man Anspruch auf Prämienverbilligung durch den Kanton, der einen Teil der Kosten für Sie übernimmt.

Zusatzversicherung für Studierende

Bei den Zusatzversicherungen wird die Prämie häufig auf Basis von Lebens- und Eintrittsalter berechnet und kann dementsprechend variieren. Es gibt keine einheitliche Einteilung in verschiedene Altersgruppen, die Versicherer legen die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen nach eigenen Vorstellungen fest. Es kann aber dennoch sinnvoll sein, bereits in jungen Jahren eine oder mehrere Zusatzversicherungen abzuschliessen, auch wenn man diese zunächst wenig nutzt. Spätere Erkrankungen können zu einer Ablehnung durch die Zusatzversicherung führen, da hierfür in der Schweiz keine Versicherungspflicht besteht. Eine früh abgeschlossene Zusatzversicherung kann sich also später auszahlen.

Unfall­versicherung für Studierende

Beginnen Sie Ihr Studium direkt nach dem Schulabschluss, sind Sie bei der obligatorischen Grundversicherung gegen Unfälle mitversichert. Bedenken Sie aber, dass dieser Schutz deutlich niedrigere Leistungen enthält als eine private Zusatzversicherung mit Unfalldeckung. Wir empfehlen, den Unfallschutz aus Ihrer Grundversicherung auszuschliessen und eine private Unfallversicherung abzuschliessen. Sind Sie während des Studiums im Nebenberuf für mindestens 8 Stunden wöchentlich für einen Arbeitgeber tätig, sind Sie über diesen gegen Unfälle versichert.


Tipp
Vorsicht bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Haben Sie Ihren Job vor Beginn Ihres Studiums gekündigt, sind Sie noch weitere 3 Monate über diesen versichert. Danach besteht kein Versicherungsschutz gegen Unfälle mehr – Sie müssen den Unfallschutz dann in Ihrer Grund­versicherung einschliessen oder eine Zusatz­versicherung abschliessen.

Sonderfall: Versicherung im Auslands­semester

Grundversicherung im Auslandssemester

Da Sie als Studierende(r) bei der obligatorischen Krankenversicherung versichert sind, bleibt dieser Schutz auch im Ausland bestehen. Die Kostenerstattung erfolgt wie bei allen anderen in der Schweiz versicherten Personen, die sich im Ausland befinden, und ist abhängig von Ihrem aktuellen Aufenthaltsort:

In EU- und EFTA-Ländern haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie in diesem Land versicherte Personen. Dies klingt zunächst gut, kann aber im Zweifel deutlich geringere Leistungen mit sich bringen – der in der Schweiz übliche hohe medizinische Standard wird bei Weitem nicht in allen EU- und EFTA-Ländern erreicht. Prüfen Sie also vor Ihrem Auslandssemester die Versicherungsbedingungen des Ziellandes. Möchten Sie sicherstellen, dass Sie in jedem Fall die gleichen Leistungen wie in der Schweiz erhalten, kommt der Abschluss einer Zusatzversicherung für Sie in Betracht.

Der Maximalbetrag für die Kostenübernahme ausserhalb von EU/EFTA beträgt das Doppelte des Behandlungspreises, der in der Schweiz fällig geworden wäre. Das ist in vielen Ländern ausreichend, Vorsicht ist aber beispielsweise in den USA geboten: Hier kann eine Behandlung auch mal das Dreifache des Schweizer Preises kosten. Wir raten Ihnen vor solchen Aufenthalten deshalb zum Abschluss einer Zusatzversicherung.

Zusatzversicherung im Auslandssemester

Die meisten Zusatzversicherungen bieten Leistungen ausschliesslich innerhalb der Schweiz an. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und in welchen Fällen Behandlungskosten im Ausland erstattet werden. Die meisten Versicherungen haben für solche Modelle eigene Reiseversicherungen im Angebot.

Fazit & Empfehlung

Ob unter oder über 25: Wer studiert, hat meist wenig Geld zur Verfügung und freut sich über jeden gesparten Franken. Vergleichen Sie daher unbedingt die Tarife der einzelnen Versicherer, da es hier zum Teil grosse Unterschiede gibt. Ganz einfach gelingt das mit unserem grossen Vergleich der Schweizer Krankenkassen für Studierende 2024!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.ethz.ch – Krankenversicherung

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