Kurz zusammengefasst
- Die Grundversicherung übernimmt nur Medikamente auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG; nicht kassenpflichtige Präparate müssen selbst bezahlt werden.
- Nach Erreichen der Franchise gilt ein Selbstbehalt von 10 % bei Generika (maximal 700 CHF pro Jahr für Erwachsene, 350 CHF für Kinder) und 20 % bei Originalpräparaten mit verfügbarem Generikum.
- Eine ambulante Zusatzversicherung kann einen Teil der Kosten für nicht kassenpflichtige Medikamente übernehmen, abhängig von der hauseigenen Liste und den Limiten des Versicherers.
Stand: 2025-11
Sie erhalten eine Arztrechnung für Medikamente – doch warum müssen Sie trotz Grundversicherung noch etwas zahlen? Viele Versicherte sind überrascht, wenn sie auch für verschreibungspflichtige Medikamente einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Der Grund: Nicht alle Medikamente sind kassenpflichtig, und auch bei kassenpflichtigen Präparaten fallen Kostenbeteiligungen an. Hier erfahren Sie, welche Medikamente die Grundversicherung übernimmt – und welche nicht.
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Was bedeutet kassenpflichtig bei Medikamenten?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, die auf der sogenannten "Spezialitätenliste" (SL) stehen. Diese Liste wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) geführt und enthält alle Medikamente, die von der Grundversicherung bezahlt werden. Die Liste wird regelmässig aktualisiert und kann auf der Website des BAG eingesehen werden.
Wichtig: Auch wenn ein Medikament auf der Spezialitätenliste steht, müssen Sie in der Regel einen Selbstbehalt zahlen. Bei Generika beträgt dieser 10 % der Kosten nach Erreichen der Franchise (maximal 700 CHF pro Jahr für Erwachsene, 350 CHF für Kinder). Wählen Sie ein Originalpräparat, obwohl ein günstigeres Generikum verfügbar ist, kann die Kostenbeteiligung höher sein (20 % statt 10 % der Kosten nach Erreichen der Franchise). Zusätzlich gilt die Franchise, die Sie pro Jahr selbst zahlen müssen, bevor die Versicherung leistet.
Welche Medikamente werden von der Grundversicherung übernommen?
Von der Grundversicherung übernommen werden grundsätzlich Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG aufgeführt sind und medizinisch nötig sind. In der Praxis betrifft dies vor allem ärztlich verordnete, kassenpflichtige Medikamente wie viele verschreibungspflichtige Präparate, bestimmte Generika und Biosimilars.
Was sind kassenpflichtige Medikamente?
Medikamente, die auf der Spezialitätenliste stehen, werden von der Grundversicherung übernommen. Dazu gehören:
- Originalpräparate: Medikamente, die vom Hersteller entwickelt wurden
- Generika: günstigere Nachahmerpräparate, die den gleichen Wirkstoff enthalten
- Biosimilars: Nachahmerpräparate für biologische Medikamente
Hinweis: Wenn ein Generikum verfügbar ist, wird empfohlen, das günstigere Präparat zu wählen, da sonst die Kostenbeteiligung höher ist (20 % statt 10 %).
Welche Medikamente sind nicht kassenpflichtig?
Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen, werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Diese müssen Sie vollständig selbst bezahlen. Zu den nicht kassenpflichtigen Medikamenten gehören unter anderem:
-
Rezeptfreie Medikamente
- Schmerzmittel (z. B. Paracetamol, Ibuprofen in niedriger Dosierung)
- Hustensäfte und Erkältungsmittel
- Magen-Darm-Mittel (z. B. gegen Sodbrennen, Durchfall)
- Salben und Cremes für leichte Beschwerden
- Diese werden in der Regel nicht von der Grundversicherung übernommen, es sei denn, sie stehen auf der Spezialitätenliste und werden ärztlich verordnet.
-
Nahrungsergänzungsmittel
- Vitaminpräparate (z. B. Vitamin D, Vitamin B12)
- Mineralstoffe (z. B. Magnesium, Eisen)
- Probiotika
- Omega-3-Fettsäuren
- Diese werden in der Regel nicht übernommen, auch wenn sie ärztlich empfohlen werden. Ausnahmen gelten bei medizinisch nachgewiesenen Mangelzuständen oder speziellen Therapiesituationen.
-
Homöopathische und alternativmedizinische Mittel
- Homöopathische Globuli und Tropfen
- Schüssler-Salze
- Pflanzliche Präparate, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen
- Traditionelle chinesische Medizin (TCM)-Präparate
- Diese Medikamente werden in der Regel nicht übernommen. Komplementärmedizinische Behandlungen können teilweise bezahlt werden, die Medikamente jedoch meistens nur mit Zusatzversicherung.
-
Lifestyle-Medikamente
- Mittel gegen Haarausfall
- Appetitzügler
- Potenzmittel (wenn nicht medizinisch indiziert)
- Anti-Aging-Präparate
- Diese Medikamente dienen kosmetischen oder Lifestyle-Zwecken – keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.
Auch wenn ein Medikament nicht kassenpflichtig ist, kann es medizinisch sinnvoll sein. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Alternativen oder prüfen Sie die Möglichkeit einer Zusatzversicherung.
Wie funktioniert die Kostenbeteiligung bei kassenpflichtigen Medikamenten?
Auch bei kassenpflichtigen Medikamenten müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt davon ab, ob Sie ein Generikum oder ein Originalpräparat wählen:
- Generikum: 10 % Selbstbehalt auf die Kosten nach Erreichen der Franchise (maximal 700 CHF pro Jahr für Erwachsene, 350 CHF für Kinder)
- Originalpräparat (wenn Generikum verfügbar): 20 % Selbstbehalt auf die Kosten nach Erreichen der Franchise
Zusätzlich gilt die Franchise, die Sie pro Jahr selbst zahlen müssen, bevor die Versicherung leistet. Die Franchise beträgt für Erwachsene mindestens 300 CHF pro Jahr; weitere wählbare Stufen sind zum Beispiel 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 CHF.
Bei Medikamenten gelten die gleichen Regelungen wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung: Zuerst müssen Sie Ihre Franchise erreichen, danach zahlen Sie den Selbstbehalt. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Selbstbehalt bei der Krankenkasse.
Wo finde ich eine Liste nicht kassenpflichtiger Medikamente?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, herauszufinden, ob ein Medikament kassenpflichtig ist oder nicht:
1. Spezialitätenliste des BAG
Die offizielle Liste der kassenpflichtigen Medikamente finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Die Spezialitätenliste wird regelmässig aktualisiert und kann online eingesehen werden.
2. Swissmedic-Präparateverzeichnis
Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel, führt ein Präparateverzeichnis, das alle in der Schweiz zugelassenen Medikamente enthält. Swissmedic entscheidet über die Zulassung, nicht darüber, ob ein Medikament kassenpflichtig ist – dafür ist die Spezialitätenliste des BAG massgeblich. Das Verzeichnis kann Ihnen helfen, Informationen zu einzelnen Präparaten zu finden.
3. Versicherer-Hauslisten
Viele Versicherer führen eigene Hauslisten, die von der Spezialitätenliste abweichen können. Diese Listen enthalten Medikamente, die der Versicherer zusätzlich übernimmt oder explizit ausschliesst. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, sollten Sie die Hausliste Ihres Versicherers prüfen.
4. Negativlisten
Versicherer haben zudem sogenannte "Negativlisten" mit Medikamenten, die in keinem Fall erstattet werden. Dazu gehören häufig:
- Appetitzügler
- Mittel gegen Haarausfall
- Potenzmittel (wenn nicht medizinisch indiziert)
- Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel (in den meisten Fällen)
Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen möchten, sollten Sie die Medikamentenliste Ihres gewünschten Versicherers anfordern. So können Sie prüfen, ob die Medikamente, die Sie regelmässig benötigen, auf der Liste stehen und erstattet werden.
Ambulante Zusatzversicherung: Wann lohnt sie sich für Medikamente?
Eine ambulante Zusatzversicherung kann die Kosten für nicht kassenpflichtige Medikamente teilweise übernehmen – meist im Rahmen eines Pakets, das auch andere Leistungen wie Sehhilfen, Zahnbehandlungen oder Alternativmedizin umfasst. Ob sich eine solche Versicherung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Häufigkeit der Medikamenteneinnahme: Wie oft werden nicht kassenpflichtige Medikamente benötigt?
- Höhe der Kosten: Wie hoch sind die jährlichen Kosten für nicht kassenpflichtige Medikamente?
- Prämienhöhe: Wie viel kostet die Zusatzversicherung pro Monat/Jahr?
- Weitere Leistungen: Welche anderen Leistungen bietet die Zusatzversicherung (z. B. Sehhilfen, Alternativmedizin)?
Grosse Unterschiede bei Selbstbehalt und Maximalbeträgen
Keine Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente in vollem Umfang. Mindestens 10 % Kostenbeteiligung müssen in jedem Fall selbst bezahlt werden. Je nach Tarif liegen die Kostenbeteiligungen typischerweise zwischen 10 % und 50 %. Zudem sind die Leistungen häufig an jährliche Maximalbeträge gekoppelt, die je nach Versicherer zwischen 500 CHF und 2'000 CHF pro Jahr liegen können. Auch im Bereich der monatlichen Beiträge gibt es grosse Unterschiede – ein Vergleich lohnt sich.
Keine ausschliessliche Medikamenten-Versicherung
Die Kostenübernahme von Medikamenten wird immer im Paket mit anderen Leistungen angeboten, meist in Verbindung mit einer Kostenbeteiligung an Sehhilfen, zahnärztlichen oder alternativmedizinischen Leistungen. Vor Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt es sich deshalb zu prüfen, welche Leistungen neben Medikamenten wichtig sind – hier kann ein gut gewähltes Modell einige Franken sparen.
Alternativmedizin gesondert berücksichtigen
Medikamente aus dem Bereich der Homöopathie oder anderer verwandter Gebiete werden nicht automatisch von der ambulanten Zusatzversicherung übernommen. Einige Versicherer bieten gesonderte Tarife für Leistungen aus dem Bereich der Alternativmedizin, die neben Medikamenten auch Behandlungen aus diesem Bereich abdecken. Werfen Sie einen genauen Blick auf die von der Zusatzversicherung gebotenen Leistungen, wenn Sie an alternativmedizinischen Medikamenten interessiert sind.
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Rechenbeispiel: Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung für Medikamente?
Besonders bei regelmässigem Bedarf an nicht kassenpflichtigen Medikamenten kann sich eine ambulante Zusatzversicherung lohnen. Ein einfaches Beispiel: Eine Person benötigt regelmässig rezeptfreie Schmerzmittel und Erkältungsmittel, die nicht kassenpflichtig sind. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. 400 CHF.
Ohne Zusatzversicherung:
- Jährliche Kosten: 400 CHF
- Gesamtkosten für die versicherte Person: 400 CHF
Mit Zusatzversicherung (Beispiel):
- Monatliche Prämie: 15 CHF (180 CHF/Jahr)
- Kostenübernahme: 80 % (20 % Selbstbehalt)
- Erstattung: 320 CHF (80 % von 400 CHF)
- Selbstbehalt: 80 CHF (20 % von 400 CHF)
- Gesamtkosten für die versicherte Person: 180 CHF (Prämie) + 80 CHF (Selbstbehalt) = 260 CHF
Hinweis: Die konkreten Leistungen und Prämien können je nach Versicherer und Tarif variieren.
Fazit: In diesem Beispiel lohnt sich die Zusatzversicherung, da die Ersparnis (140 CHF) höher ist als die zusätzlichen Kosten durch die Prämie.
Checkliste: Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung für Medikamente?
Bevor Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Benötigen Sie regelmässig nicht kassenpflichtige Medikamente? Bei häufigem Bedarf an rezeptfreien Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln oder alternativmedizinischen Präparaten kann sich eine Zusatzversicherung lohnen.
- Haben Sie chronische Erkrankungen, die regelmässige Medikamenteneinnahme erfordern? Bei chronischen Erkrankungen können die jährlichen Kosten für nicht kassenpflichtige Medikamente schnell ansteigen.
- Nutzen Sie häufig rezeptfreie Medikamente? Wer regelmässig Schmerzmittel, Hustensäfte oder andere rezeptfreie Präparate benötigt, kann über das Jahr betrachtet hohe Summen ausgeben.
- Möchten Sie homöopathische oder alternativmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen? Viele Zusatzversicherungen bieten gesonderte Tarife für Alternativmedizin, die auch Medikamente abdecken.
- Planen Sie Reisen ins Ausland und benötigen Sie Impfungen oder Medikamente? Reiseimpfungen und Prophylaxe-Medikamente (z. B. Malaria-Prophylaxe) werden meist nicht von der Grundversicherung übernommen; Ausnahmen gelten z. B. bei beruflich bedingten Reisen oder besonderen Risikosituationen. Einen detaillierten Überblick finden Sie im Beitrag Schutz- und Reiseimpfungen: Was bezahlt die Krankenkasse?.
Die Beantwortung dieser Fragen kann bereits einen guten Hinweis geben, ob eine ambulante Zusatzversicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Fazit
Die Kosten für Medikamente können sich schnell summieren, besonders wenn regelmässig nicht kassenpflichtige Präparate benötigt werden. Während die Grundversicherung nur Medikamente auf der Spezialitätenliste übernimmt, können ambulante Zusatzversicherungen auch Kosten für nicht kassenpflichtige Medikamente erstatten – allerdings nur für Präparate auf der hauseigenen Liste des Versicherers.
Um den passenden Tarif für Ihre Situation zu finden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Versicherung finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt – und mit der Sie beim Gang in die Apotheke nicht zu viel zahlen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.bag.admin.ch – Arzneimittel
- www.sympany.ch – Die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen: für oft gewünschte Extras.
- www.swissmedic.ch – Listen und Verzeichnisse
- www.fedlex.admin.ch – Krankenversicherungsgesetz (KVG) – Art. 25 ff. Leistungen der Grundversicherung
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