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Steuererklärung 2018: Das sollten Sie beachten

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Kaum hat das neue Jahr begonnen, wartet schon die erste lästige Aufgabe: Die Steuererklärung ist fällig, bei den meisten Personen eine zeitraubende und entsprechend unbeliebte Tätigkeit. Alle steuerpflichtigen, in der Schweiz lebenden Menschen sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – in Papierform, online oder mit einer speziellen Software. Bevor Sie sich aber dieser aufwändigen Aufgabe widmen, sollten Sie die folgenden Tipps berücksichtigen:

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Unbedingt die Fristen beachten

Schaffen Sie es bis zu diesem Zeitpunkt nicht, Ihre Steuererklärung vollständig abzugeben, bleibt noch die Möglichkeit einer Fristerstreckung. Diese können Sie bei Ihrer Steuerbehörde beantragen, um die Abgabefrist um eine bestimmte Zeit zu verlängern. Achten Sie dabei auf diese Dinge, damit Ihr Antrag genehmigt wird:


Tipp
Abgabefrist am 31.März 2019!

Wichtig ist zunächst die Abgabefrist: Beginnen Sie rechtzeitig, denn Ihre Steuerklärung für 2019 muss Ihrem zuständigen Steueramt bis zum 31.März 2019 vorliegen.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Bevor Sie mit dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung 2019 beginnen, sollten Sie bereits alle benötigten Unterlagen zur Hand haben:

Die wichtigsten Dokumente für Ihre Steuererklärung 2019

Mit diesen Belegen haben Sie bereits alle Angaben zur Hand, die im Verlauf der Steuererklärung abgefragt werden. Übertragen Sie die auf den Belegen genannten Werte in die entsprechenden Spalten Ihrer Steuererklärung.

Tipps zum korrekten Ausfüllen der Steuererklärung

Egal in welcher Form – Ihre Steuererklärung sollte in jedem Fall vollständig sein. Nicht nur die Finanzbehörde, auch Sie selbst profitieren von einer fehlerfreien Steuererklärung. Verschenken Sie kein Geld und prüfen Sie alle Belege genau, eventuell bekommen Sie mehr Geld zurück, als Sie sich ausgerechnet haben!

Sonderfälle: Was muss ich beachten, wenn…

Renten aus der beruflichen Vorsorge sowie AHV- und IV-Renten werden wie ein normales Einkommen behandelt und dementsprechend besteuert.

Gewinne aus Glücksspielen oder Sportwetten müssen versteuert werden, unabhängig davon, ob Sie in der Schweiz oder im Ausland etwas gewonnen haben. Der Veranstalter der Lotterie bezahlt zudem 35% des Gewinns als Verrechnungssteuer an die Steuerverwaltung. Diesen Betrag bekommen Sie nach dem Einreichen der Steuererklärung vom Finanzamt zurück.

Auch Nebenverdienste müssen besteuert werden, dafür fallen außerdem Sozialabgaben an. Lediglich Nebenjobs mit einem Einkommen von maximal 2’300 Franken jährlich sind von den Sozialabgaben befreit, dies aber auch nur, wenn Sie nicht in einem Privathaushalt arbeiten oder im künstlerischen Bereich tätig sind.

Wenn Sie verheiratet sind, machen Sie mit Ihrem Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung. Achten Sie auf den Zweiverdienerabzug! Beim Ausfüllen ist außerdem wichtig, dass beide Ehepartner alle verlangten Dokumente unterschreiben.

Um nicht zu viel Steuern zu bezahlen, sollten Sie Ihre Ausgaben möglichst genau prüfen und entsprechend angeben. Viele sind überrascht, wenn sie erfahren, wie viele Kosten man tatsächlich steuerlich geltend machen und dementsprechend bares Geld sparen kann:

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten und dies selbst finanzieren, können Sie die Kosten steuerlich geltend machen – bis zu einem Betrag von maximal 12 000 Franken pro Jahr.

Kosten für Kinderbetreuung in verschiedenen Formen können Sie vollständig steuerlich geltend machen.

Sie können die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen, wenn sie den größeren Teil Ihrer Arbeit im Home-Office verbringen und Ihr Arbeitgeber keinen entsprechenden Raum bereitstellen kann. Das Zimmer darf allerdings ausschließlich beruflich genutzt werden – eine Kombination aus Wohn- und Arbeitszimmer können deshalb Sie nicht geltend machen, auch nicht anteilig.

Bis zu Ihrem individuellen Maximalbetrag können Sie alle Beiträge geltend machen, die Sie in Säule 3a eingezahlt haben.

Zinsen für Bankkredite, private Darlehen, Hypotheken und andere Formen zinsgebundener Schulden können Sie steuerlich in vollem Umfang geltend machen.

Besonders für Pendler interessant: Ist es Ihnen aufgrund der Entfernung nicht möglich, Ihre Mittagspause zuhause zu verbringen, können Sie auch die Kosten für die Verpflegung an Arbeitstagen absetzen. Der Pauschalbetrag liegt bei 15 Franken pro Mahlzeit, er reduziert sich um die Hälfte, wenn der Arbeitgeber die Verpflegung subventioniert, z.B. in Form einer Firmenkantine.

Sind Sie und Ihr Partner erwerbstätig, haben Sie Anspruch auf den sogenannten Zweiverdienerabzug, Sie zahlen also insgesamt weniger Steuern. Je nach Kanton gibt es hier unterschiedliche Maximalbeträge.

Alimente für den Ex-Ehepartner können Sie ebenso geltend machen wie Zahlungen zum Kindesunterhalt.

Auch Spenden sind unter Einhaltung bestimmter Vorgaben voll abzugsfähig. Die genauen Vorgaben und Maximalbeträge sind abhängig vom Wohnsitzkanton.

Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung

Auch wenn Sie alle Tipps beachten und gewissenhaft vorgehen – die jährliche Steuererklärung ist eine zeitraubende Beschäftigung, in die sich allzu leicht Fehler einschleichen können. Komplexe Bestimmungen, die sich zum Teil jährlich ändern, erschweren das Erstellen Ihrer Steuer zusätzlich.

Wir empfehlen Ihnen daher: Lassen Sie Ihre Steuererklärung 2019 vom Experten ausfüllen!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.steuererklärung-1a.ch – Steuererklärung Schweiz
www.versicherung-schweiz.ch – Nie mehr Sorgen wegen Ihrer Steuererklärung
www.ch.ch – Wissenswertes zur Steuererklärung
www.ch.ch – Steuererklärung – Fristerstreckung beantragen

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