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Die Spitalzusatzversicherung KOMBI Hotel der Luzerner Hinterland bietet folgende Leistungen:

Behandlung in einer höheren Spitalabteilung

Erfolgt die Behandlung in einer höheren als der versicherten Spitalabteilung, so sind höchstens folgende Leistungen gedeckt:

Die Kosten, die in der versicherten Spitalabteilung entstanden wären.

Behandlung in einem Nicht-Listenspital

Erfolgt die Behandlung in einem Spital, welches nicht auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist, so sind höchstens folgende Leistungen gedeckt:

Die Kosten, die in der versicherten Abteilung eines Vertragsspitals entstanden wären.

Psychiatrische Kliniken

Bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, einer psychiatrischen Behandlung in einem Akutspital oder einer Spezialklinik übernimmt die KOMBI die volle Kostendeckung gemäss den Bestimmungen für Akutbehandlungen während 90 Tagen.
Dauert die Behandlung länger, werden bei Behandlung in der entsprechenden Abteilung folgende Tagespauschalen ausgerichtet:

Ab 91. bis 180. Tag: CHF 10.-

Leistungen im Ausland

Die KOMBI übernimmt im Nachgang zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Kosten für die notfallmässige stationäre Behandlung in einem Akutspital während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wie wenn die Behandlung in einem Referenzspital im Wohnkanton erfolgen würde, bis zur Höhe der Kostendeckung in der versicherten Abteilung. Die Leistungen werden so lange erbracht, als ein Heimtransport medizinisch nicht möglich ist, maximal jedoch bis zu 3 Monate.

Rehabilitationskuren

CHF 20.- pro Tag / max. 21 Tage

Badekuren

CHF 10.- pro Tag

Spitex

CHF 10.- pro Tag, max. 14 Tage pro Kalenderjahr

Kosten der stationären Behandlung bei Mutterschaft

Die KOMBI deckt die ungedeckten Kosten einer Geburt im Spital gemäss abgeschlossener Versicherungsstufe.
Die Kosten für das Neugeborene gemäss Leistungsstufe der Mutter werden nur übernommen, wenn für das Neugeborene bei der Kasse eine Grundversicherung und eine KOMBI abgeschlossen wurde.

Haushaltshilfe nach Geburt

Die KOMBI entrichtet Beiträge an die Kosten ärztlich verordneter Haushaltshilfe durch von der Kasse anerkanntes Personal. Die Leistungen werden längstens 14 Tage erbracht.
Sie werden anstelle der ordentlichen SPITEX-Leistungen der KOMBI ausgerichtet.
Ebenfalls werden diese ausgerichtet, wenn die Hilfe durch Angehörige der versicherten Person erbracht wird und die Angehörigen dadurch einen nachweisbaren Erwerbsausfall erleiden.

Geburt im Spital

Im Anschluss an eine Geburt im Spital werden folgende Ansätze übernommen:

CHF 20.- pro Tag

Hausgeburt

Bei einer Hausgeburt oder nach einer ambulanten Geburt werden folgende Ansätze übernommen:

CHF 30.- pro Tag

Rooming-In

Muss ein Kleinkind stationär behandelt werden, vergütet die KOMBI aus der Versicherung des Kindes an den gleichzeitigen Aufenthalt eines Elternteils im Zimmer des Kindes 50% der Kosten, maximal CHF 30.- pro Tag.
Muss die Mutter stationär behandelt werden, vergütet die KOMBI aus der Versicherung der Mutter an den gleichzeitigen Aufenthalt des Kleinkindes im Zimmer der Mutter 50% der Kosten, maximal Fr. 30.- pro Tag

Leistungen bei Unfall

Stationärer Aufenthalt: An Personen im erwerbsfähigen Alter, die sich gemäss KVG an den Aufenthaltskosten im Spital zu beteiligen haben, wird bei unfallbedingtem Spitalaufenthalt ein zusätzlicher täglicher Beitrag von CHF 10.- geleistet.

Hilfsmittel: Im Anschluss an einen unfallbedingten Spitalaufenthalt werden die zur Behandlung der Unfallfolgen erforderlichen Hilfsmittel gemäss Praxis der obligatorischen Unfallversicherung übernommen.
Im gleichen Umfang werden die Kosten für Hilfsmittel übernommen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen, wenn diese im Zusammenhang mit einem Unfall, der eine Spitalbehandlung erforderte, beschädigt wurden.

 

Langzeitbehandlung

Die KOMBI richtet folgende Tagespauschalen aus, wenn
- die Betreuung einer chronischkranken Person den Aufenthalt in einem dafür geeigneten und anerkannten Spital erfordert, oder
- ein Aufenthalt in einem Akutspital die Eigenschaft einer Langzeitbehandlung für Chronischkranke annimmt. In diesem Fall kann die Kasse ihre Leistungen nach einmonatiger Voranzeige herabsetzen. Die Spitaltage werden dabei ab Voranzeigedatum an die Leistungsdauer angerechnet:

1. - 90. Tag: CHF 20.-

91. - 180. Tag: CHF 10.-

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