Kurz zusammengefasst
- Die Grundversicherung kann die Kosten für eine Ernährungsberatung übernehmen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Ernährungsberaterin bzw. der -berater anerkannt wird.
- In der Regel übernimmt die Grundversicherung bis zu 12 Beratungen pro Jahr (häufig als 2 Verordnungen à 6 Sitzungen) – abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
- Eine Zusatzversicherung kann zusätzliche Leistungen wie telefonische Beratung oder Einkaufsbegleiter bieten; vor dem Abschluss lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf Maximalbeträge, Wartezeiten und Altersgrenzen zu achten.
Stand: 2025-12
Ob Allergien, Unverträglichkeiten oder Gewichtsprobleme: Viele Menschen finden Unterstützung in einer Ernährungsberatung. Die Kosten können dabei schnell mehrere hundert Franken betragen – und die Frage, ob die Krankenkasse etwas davon übernimmt, beschäftigt viele Versicherte. Gerade bei solchen ambulanten Leistungen lohnt sich ein kurzer Blick darauf, wie Franchise und Selbstbehalt funktionieren, damit die eigene Kostenbeteiligung realistisch eingeschätzt wird.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten einer Ernährungsberatung. Allerdings gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dieser Artikel zeigt, wann die Krankenkasse zahlt, welche Bedingungen gelten – und wann eine Zusatzversicherung hilfreich sein kann.
Keine ärztliche Verordnung? Die passende Zusatzversicherung erstattet die Kosten trotzdem.
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Wann bezahlt die Grundversicherung eine Ernährungsberatung?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Ernährungsberatung, wenn zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sind: Es braucht eine ärztliche Verordnung, und die Fachperson muss anerkannt (abrechnungsberechtigt) sein. Nur dann kann eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse in Betracht kommen.
Welche Krankheitsbilder werden anerkannt?
Die Grundversicherung kann die Kosten für eine Ernährungsberatung bei folgenden Erkrankungen übernehmen:
- Starkes Übergewicht (Adipositas) oder Übergewicht mit relevanten Begleiterkrankungen
- Diabetes: Alle Formen von Diabetes mellitus
- Allergien und Unverträglichkeiten: Starke Unverträglichkeiten gegenüber Nahrungsmitteln oder einzelnen Nahrungsbestandteilen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Verschiedene Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
- Nieren- und Verdauungserkrankungen: Erkrankungen der Nieren oder des Verdauungstrakts
- Fehl- oder Mangelernährung: Ernährungsbedingte Mangelzustände
- Stoffwechselkrankheiten: Verschiedene Stoffwechselstörungen
Wie viele Sitzungen werden übernommen?
In der Regel übernimmt die Grundversicherung bis zu 12 Beratungen pro Jahr (häufig aufgeteilt in 2 Verordnungen à 6 Sitzungen). In begründeten Fällen können weitere Sitzungen möglich sein – hier sollten Sie die Details am besten direkt mit der Krankenkasse klären.
Die Kosten für eine Ernährungsberatung werden in der Grundversicherung abzüglich Franchise und Selbstbehalt übernommen. Das bedeutet: Zuerst bezahlen Versicherte bis zur Höhe ihrer Franchise selbst, danach fällt zusätzlich der Selbstbehalt an. Prüfen Sie daher, ob Sie im laufenden Jahr bereits andere Leistungen hatten, die auf die Franchise angerechnet wurden.
Wie bekomme ich eine Verordnung für eine Ernährungsberatung?
Der erste Weg führt in der Regel zur Hausärztin oder zum Hausarzt: Dort lässt sich das Anliegen besprechen, eine Diagnose stellen und – falls medizinisch empfohlen – eine Verordnung für die Ernährungsberatung ausstellen. Mit dieser Verordnung kann eine passende Fachperson ausgewählt werden.
Woher weiss ich, ob eine Ernährungsberaterin oder ein Ernährungsberater anerkannt wird?
Damit eine Ernährungsberatung über die Grundversicherung abgerechnet werden kann, muss die Fachperson, die die Beratung ausführt, anerkannt (also abrechnungsberechtigt) sein. Diese Anerkennung bedeutet, dass die Beraterin oder der Berater die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Ausbildungskriterien erfüllt. Um zu prüfen, ob Ihre Fachperson anerkannt wird, gibt es mehrere Wege:
- Ihre Krankenkasse kann Ihnen in der Regel bestätigen, ob die gewählte Fachperson über die Grundversicherung abrechnen kann. Das ist der verlässlichste Weg.
- Alternativ können Sie auch in der Berater/innen-Suche des SVDE-ASDD nachschauen, welche Beraterinnen und Berater offiziell anerkannt sind.
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Was bietet eine Zusatzversicherung zusätzlich?
Wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt, kann bei bestimmten Zusatzversicherungen dennoch ein Teil der Kosten erstattet werden bzw. zusätzliche Leistung in Anspruch genommen werden. Das hängt stark vom Produkt ab – gerade im Bereich Prävention unterscheiden sich Leistungen und Limiten der Zusatzversicherungen je nach Anbieter deutlich.
Welche zusätzlichen Leistungen sind möglich?
Je nach Zusatzversicherung sind zum Beispiel telefonische Ernährungsberatung oder Angebote rund ums bewusste Einkaufen (z. B. Einkaufsbegleiter) möglich. Wichtig ist dabei: Maximalbeträge, Wartezeiten und allfällige Altersgrenzen variieren je nach Anbieter.
Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Eine Zusatzversicherung kann sich besonders dann lohnen, wenn:
- keine ärztliche Verordnung vorliegt, aber trotzdem regelmässig Ernährungsberatung genutzt wird
- zusätzliche Leistungen (telefonische Beratung, Coaching-Angebote) wichtig sind
- mehrere ambulante Zusatzleistungen genutzt werden (nicht nur Ernährungsberatung)
Sie lohnt sich eher weniger, wenn die Grundversicherung den Bedarf bereits abdeckt oder Ernährungsberatung nur sehr selten genutzt wird.
FAQ – Häufige Fragen zu Ernährungsberatung und Krankenkasse
Fazit
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, kann sich die Grundversicherung an den Kosten einer Ernährungsberatung beteiligen. Die Kosten werden abzüglich Franchise und Selbstbehalt übernommen – und es gelten bestimmte Voraussetzungen, insbesondere die Anerkennung der Fachperson.
Liegt keine Verordnung vor, müssen Versicherte die Ernährungsberatung oft privat bezahlen. In solchen Fällen kann eine Zusatzversicherung helfen – je nach Produkt und Bedingungen. Um den passenden Tarif für die eigene Situation zu finden, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.svde-asdd.ch – Liste der freiberuflichen Ernährungsberater/innen SVDE
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