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Kosmetische Operationen: Was zahlt die Kranken­kasse?

08.09.2020 Gesundheit & Prävention, Sparen
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Bruststraffung, Ohrenkorrektur, Fettabsaugen – die Liste der verschiedenen Eingriffe zur Optimierung des eigenen Aussehens ist lang. Was viele nicht wissen: Nicht immer müssen Sie die Kosten für einen solchen Eingriff selbst bezahlen. Von der obligatorischen Grund­versicherung sind kosmetische Eingriffe normalerweise nicht gedeckt, unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Kostenerstattung aber dennoch infrage. Eventuell können Sie auch von Ihrer Zusatz­versicherung einen Teil der Kosten erstattet bekommen.

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Grund­versicherung: Kostenerstattung für kosmetische Operationen

In diesen Fällen ist eine Kosten­erstattung der Grund­versicherung möglich:

1. Brustkorrekturen

Brustkorrekturen aus rein kosmetischen Gründen werden von der Grundversicherung nicht übernommen und sind keine Pflichtleistung. Anders sieht es aus, wenn die Patientin die von der IV geforderten Bedingungen erfüllt. Diese sind erfüllt, wenn die Korrektur aufgrund einer Erkrankung wie z.B. Amastie oder einer Amputation als Folge einer Krebserkrankung durchgeführt wird. Nicht übernommen wird die Korrektur bei einem defekten Brustimplantat, wenn die Erstoperation keine Pflichtleistung der Krankenkasse war.

2. Entfernung von Muttermalen

Diese Behandlung wird übernommen, wenn bei Muttermalen ein Verdacht auf krankhafte Veränderung vorliegt oder diese eine erhebliche kosmetische Beeinträchtigung darstellen, z.B. im Gesicht oder am Hals.

3. Narbenkorrekturen

Werden bei funktioneller Einschränkung übernommen, wenn ausserdem folgende Kriterien erfüllt sind: Der Versicherer hat bereits die Kosten der Grunderkrankung oder des Unfalls, der zur Narbenbildung führte, übernommen oder die die Narbe ist ausgedehnt und an einem sichtbaren Ort. Die Behandlungs­kosten müssen der Beeinträchtigung allerdings angemessen sein.

Zusatz­versicherung: Kostenerstattung für Schönheitsoperationen

Sollte eine Kostenerstattung durch die Grundversicherung ausgeschlossen sein, kommt für Sie noch die Kostenerstattung einer Zusatzversicherung infrage. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach kosmetischen Operationen in der Schweiz bieten einige Versicherer mittlerweile auch Tarife an, die eine Beteiligung an solchen Eingriffen von bis zu 80% versprechen.

Bei allen Versicherungen gilt: Die Kosten werden nur unter bestimmten Bedingungen übernommen, jeder Einzelfall wird genau geprüft. Eine Brust­vergrösserung zum Zweck der Persönlichkeits­entwicklung wird beispielsweise nicht unterstützt. Ausserdem brauchen Sie in jedem Fall eine ärztliche Verordnung.


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Bei allen Versicherungen gilt: Die Kosten werden nur unter bestimmten Bedingungen übernommen, jeder Einzelfall wird genau geprüft. Eine Brust­vergrösserung zum Zweck der Persönlichkeits­entwicklung wird beispielsweise nicht unterstützt. Ausserdem brauchen Sie in jedem Fall eine ärztliche Verordnung.

Fazit & Empfehlung

Prüfen Sie im Fall einer kosmetischen Operation zunächst, ob der von Ihnen geplante Eingriff für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung infrage kommt. Falls nicht, ist eventuell der Abschluss einer Zusatzversicherung für Sie interessant. Beachten Sie dabei folgende Dinge:

Die Wahl der passenden Zusatzversicherung kann besonders im Fall von kosmetischen Eingriffen nicht immer ganz einfach sein. Unterstützung im Versicherungs­dschungel bieten Ihnen unser grosser Vergleich der Schweizer Zusatzversicherungen 2024 , den sie ganz einfach gratis anfordern können!


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.beautytipps.ch – Schönheitsoperationen – Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
www.implantate.org – Schönheitsoperationen – Sanitas bietet Versicherung für kosmetische Brust-OPs in der Schweiz an

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