Kurz zusammengefasst
- Operationen, die nur der Verbesserung des Aussehens dienen, werden nicht von der Grundversicherung übernommen
- Gibt es medizinische Gründe, können bestimmte Eingriffe wie Brustverkleinerungen oder die Entfernung von Muttermalen übernommen werden
- In bestimmten Fällen kann auch eine hohe psychische Belastung einen medizinischen Grund darstellen
- Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für Schönheitsoperationen
- Auch in der Zusatzversicherung braucht es eine medizinische Verordnung, damit die Kosten übernommen werden
Bruststraffung, Ohrenkorrektur, Fettabsaugen – die Liste der verschiedenen Eingriffe zur Optimierung des eigenen Aussehens ist lang. Was viele nicht wissen: Nicht immer müssen Sie die Kosten für einen solchen Eingriff selbst bezahlen. Von der obligatorischen Grundversicherung sind kosmetische Eingriffe normalerweise nicht gedeckt, unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Kostenerstattung aber dennoch infrage. Eventuell können Sie auch von Ihrer Zusatzversicherung einen Teil der Kosten erstattet bekommen.
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Grundversicherung: Kostenerstattung für kosmetische Operationen
In diesen Fällen ist eine Kostenerstattung der Grundversicherung möglich:
1. Brustkorrekturen
Brustkorrekturen aus rein kosmetischen Gründen werden von der Grundversicherung nicht übernommen und sind keine Pflichtleistung. Anders sieht es aus, wenn die Patientin die von der IV geforderten Bedingungen erfüllt. Diese sind erfüllt, wenn die Korrektur aufgrund einer Erkrankung wie z.B. Amastie oder einer Amputation als Folge einer Krebserkrankung durchgeführt wird. Nicht übernommen wird die Korrektur bei einem defekten Brustimplantat, wenn die Erstoperation keine Pflichtleistung der Krankenkasse war.
2. Entfernung von Muttermalen
Diese Behandlung wird übernommen, wenn bei Muttermalen ein Verdacht auf krankhafte Veränderung vorliegt oder diese eine erhebliche kosmetische Beeinträchtigung darstellen, z.B. im Gesicht oder am Hals.
3. Narbenkorrekturen
Werden bei funktioneller Einschränkung übernommen, wenn ausserdem folgende Kriterien erfüllt sind: Der Versicherer hat bereits die Kosten der Grunderkrankung oder des Unfalls, der zur Narbenbildung führte, übernommen oder die die Narbe ist ausgedehnt und an einem sichtbaren Ort. Die Behandlungskosten müssen der Beeinträchtigung allerdings angemessen sein.
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Zusatzversicherung: Kostenerstattung für Schönheitsoperationen
Sollte eine Kostenerstattung durch die Grundversicherung ausgeschlossen sein, kommt für Sie noch die Kostenerstattung einer Zusatzversicherung infrage. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach kosmetischen Operationen in der Schweiz bieten einige Versicherer mittlerweile auch Tarife an, die eine Beteiligung an solchen Eingriffen von bis zu 80% versprechen.
Bei allen Versicherungen gilt: Die Kosten werden nur unter bestimmten Bedingungen übernommen, jeder Einzelfall wird genau geprüft. Eine Brustvergrösserung zum Zweck der Persönlichkeitsentwicklung wird beispielsweise nicht unterstützt. Ausserdem brauchen Sie in jedem Fall eine ärztliche Verordnung.
Bei allen Versicherungen gilt: Die Kosten werden nur unter bestimmten Bedingungen übernommen. Deshalb sollten Sie die Kostenübernahme unbedingt beantragen, bevor der Eingriff vorgenommen wird, und sich diese schriftlich bestätigen lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Kosten auch wirklich übernommen werden und Sie nicht später darauf sitzen bleiben.
Unser Fazit
Prüfen Sie im Fall einer kosmetischen Operation zunächst, ob der von Ihnen geplante Eingriff für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung infrage kommt. Falls nicht, ist eventuell der Abschluss einer Zusatzversicherung für Sie interessant. Beachten Sie dabei folgende Dinge:
- Sie brauchen in jedem Fall eine ärztliche Verordnung.
- Jede Zusatzversicherung hat zu Vertragsbeginn eine Wartezeit (Karenzzeit), innerhalb dieser Sie die Leistungen noch nicht in Anspruch nehmen können. Planen Sie also langfristig, wenn Sie zu diesem Zweck eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.
- Schauen Sie sich die Leistungen der Zusatzversicherung genau an und fragen Sie im Zweifelsfall nach, um hinsichtlich einer Kostenbeteiligung sicher zu sein.
Fordern Sie am besten noch heute Ihr individuelles Angebot für Zusatzversicherungen an, um den passenden und günstigsten Tarif für Ihre geplante Operation zu finden!
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.beautytipps.ch – Schönheitsoperationen – Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
- www.breast-atelier.ch – Wann zahlt die Krankenkasse eine Brustoperation?
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