Sie werden häufig im Alter, aber manchmal auch nach einem Unfall benötigt: Medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen, die eingeschränkten Personen das Zurechtkommen im Alltag erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen sollen. Nicht immer klar ist aber, wer für diese Hilfsmittel aufkommt und inwieweit man sich selbst an der Finanzierung beteiligen muss. Versicherung-Schweiz hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Egal, aus welchen Gründen Sie Hilfsmittel benötigen: Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten dafür nicht. Zuständig für die Kostenübernahme medizinischer Hilfsmittel sind in der Schweiz zwei Institutionen: Die Krankenversicherung und die Invalidenversicherung. Welche davon im Einzelfall zuständig ist, ist vom Zweck der verwendeten Hilfsmittel abhängig.
Bestens versorgt - dank der passenden Zusatzversicherung!
Die Invalidenversicherung ist zuständig für medizinische Hilfsmittel, sofern Sie zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit dienen. Sind Sie dauerhaft eingeschränkt und benötigen zur Ausübung Ihres Berufs zum Beispiel einen speziellen Schreibtisch oder einen behindertengerechten Dienstwagen, um Ihren Lebensunterhalt zumindest teilweise selbst zu finanzieren, springt die Invalidenversicherung ein. Möglich ist die Kostenübernahme in zwei Fällen:
Die Kosten für viele medizinische Hilfsmittel übernimmt die Grundversicherung. Alle Gegenstände, die auf der sogenannten „Mittel- und Gegenständeliste“ zu finden sind und von einem Arzt verordnet wurden, werden übernommen.
Zu den übernommenen Gegenständen zählen beispielsweise Bandagen und Gehhilfen, Gegenstände zur Selbstdiagnose und Medikation wie Geräte zur Messung von Blutzucker oder Blutdruck oder andere Hilfsmittel wie Prothesen oder Greifhilfen. Die detaillierte Liste finden Sie hier.
Allerdings gibt es auch einige Gegenstände, für die eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung in keinem Fall möglich ist.
Auch wenn Sie zu den gängigsten medizinischen Hilfsmitteln zählen, beteiligt sich die Grundversicherung nicht an den Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen. Lediglich bei Kindern unter 18 Jahren wird ein kleiner Betrag übernommen.
Auch Zahnimplantate werden, im Gegensatz zu anderen Implantaten, nicht von der Grundversicherung übernommen, da zahnmedizinische Behandlungen von der Grundversicherung generell nur in Ausnahmefällen übernommen werden. Hier lohnt sich zumeist eine Zahnzusatzversicherung.
Ebenso werden Verhütungsmittel von der Grundversicherung im Normalfall nicht übernommen. Entscheiden Sie sich für die Verhütung mittels Pille, geht das zusätzlich ins Geld: Die jährliche Verordnung bekommen Sie von Ihrem Frauenarzt beim Kontrollbesuch, die Grundversicherung übernimmt bei gesunden Frauen aber nur einen Kontrollbesuch alle drei Jahre. So kommen zu den Kosten für das Verhütungsmittel noch die Kosten für den Arztbesuch hinzu.
Wer die oben genannten Hilfsmittel (Sehhilfen, Zahnersatz oder Empfängnisverhütung) dennoch nicht selbst finanzieren möchte, ist mit einer Zusatzversicherung gut beraten. Es gibt Zusatzversicherungen für Sehhilfen und andere Hilfsmittel und Zusatzversicherungen speziell für den Gang zum Zahnarzt.
Verhütungsmittel und andere Medikamente, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden, finden sich häufig auf den Listen der Zusatzversicherer, die eine Kostenübernahme für diese Medikamente meist im Rahmen einer Zusatzversicherung für Vorsorge und Prävention anbieten.
Welche Versicherung sich am besten eignet, ist abhängig von Ihren Bedürfnissen, den benötigten Hilfsmitteln und Ihrer derzeitigen Versicherungssituation. Unsere unabhängigen Berater bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Tarif. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!
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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.myhandicap.ch – Die Hilfsmittelversorgung in der Schweiz
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