Bei der Vorsorge dreht sich viel um die Familie: Schliesslich ist es für Eltern besonders wichtig, die Kleinsten vor den Folgen unerwarteter Ereignisse zu schützen und ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Doch auch ohne Kinder und Familie ist eine gute Vorsorge unabdingbar: Es gilt, sich für schlechte Zeiten abzusichern, aber auch, die eigene Altersvorsorge auf ein gutes Fundament zu stellen. Wir haben für Sie einige Tipps, wie Sie sich als Single bestmöglich absichern.
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Risikoversicherung: Absicherung für Erwerbsunfähigkeit
Um sich gegen Risiken zu schützen, ist für Ledige und Singles vor allem eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit wichtig. Ist niemand da, der durch Ihr Versterben in finanzielle Nöte geraten würde, können Sie auf eine Todesfall-Versicherung gut verzichten. Eine Versicherung für Erwerbsunfähigkeit sichert Ihr finanzielles Fortkommen, sollten Sie erwerbsunfähig werden und dauerhaft nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang arbeiten können. Die gesetzlichen Leistungen decken in einem solchen Fall nämlich nur das Nötigste: Sie sichern das Überleben und die medizinische Behandlung, können aber ein durchschnittliches Schweizer Gehalt nicht ersetzen. Möchten Sie bei einer Erwerbsunfähigkeit Ihren Lebensstandard nicht deutlich reduzieren, können Sie sich mit einer solchen Versicherung davor schützen.
Bei Lebensversicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder versichern Sie nur das reine Risiko, oder Sie kombinieren diesen Anteil mit einem kapitalbildenden Anteil für die Altersvorsorge. Für den Risikoanteil zahlen Sie eine bestimmte Prämie über die Laufzeit der Versicherung. Werden Sie dann innerhalb dieser Laufzeit erwerbsunfähig, erhalten Sie von der Versicherung eine Auszahlung, entweder als Einmalzahlung oder in Form einer regelmässigen Rente. Tritt der Schadensfall, also eine Erwerbsunfähigkeit, während der Laufzeit nicht ein, erhalten Sie auch kein Geld von der Versicherung.
Haben Sie eine gemischte Lebensversicherung abgeschlossen, teilen sich Ihre Zahlungen auf, und ein Teil Ihres Beitrags wird zur Kapitalbildung genutzt. Dieses Kapital bekommen Sie dann am Ende der Laufzeit inklusive Zinsen ausgezahlt.
Möchten Sie nicht zu viel in die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit stecken, können Sie sich für eine abnehmende Versicherungssumme entscheiden: Je länger die Versicherung läuft, desto niedriger wird die ausgezahlte Summe und damit die zu zahlende Prämie. Diese Variante eignet sich, wenn Sie im Schadensfall nur eine begrenzte Zeit überbrücken müssten, etwa, weil Sie über Ihre Altersvorsorge in der Zukunft eine hohe Auszahlung erhalten. Auch bei hohem Verdienst kann sich diese Variante lohnen, um die Zeit zu überbrücken, die man braucht, eigene Reserven zu bilden, die dieses Risiko auffangen können.
Altersvorsorge: Gesetzliche Vorsorgelücke schliessen
Bei der Altersvorsorge hat der Familienstand nur einen geringen Einfluss, stattdessen kommt es darauf an, wie viel Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens in eine Pensionskasse eingezahlt haben. Tatsächlich erhalten aktuell nur Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet haben, eine Rente, die an ihr bisheriges Gehalt herankommt. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit oder Reduzierungen der Arbeitszeit können schnell zu einer deutlichen Reduktion der Rentenzahlungen führen, sodass grosse finanzielle Lücken entstehen.
Möchten Sie sich im Alter nicht deutlich einschränken, sollten Sie zunächst bei Ihrer Pensionskasse nachfragen, welche Rente Sie im Alter erwarten können. Berechnen Sie anschliessend, wie gross die Lücke zu Ihrem aktuellen Einkommen ist – empfohlen wird, mit der Rente aus staatlicher und privater Vorsorge einen Wert von etwa 80% des bisherigen Einkommens zu erreichen. Erreichen Sie diesen Wert nicht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um diese Lücke zu schliessen.
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Private Vorsorgemöglichkeiten
Um Ihre Rente zu verbessern, haben Ledige und Singles in der Schweiz verschiedene Möglichkeiten. Welche sich am besten eignen, ist abhängig von der eigenen Situation und Ihren individuellen Bedürfnissen.
Pensionskasse nachzahlen
Haben Sie in den letzten fünf Jahren lückenhaft in die AHV eingezahlt, können Sie diese Lücke mit einer nachträglichen Einzahlung schliessen. So verhindern Sie, dass Ihre Rente durch Pausen für Kindererziehung oder Auslandaufenthalte niedriger ausfällt.
Säule 3a
In der dritten Säule des Schweizer Vorsorgesystems ist Säule 3a die sogenannte „gebundene Vorsorge“: Es gibt verschiedene Bedingungen, die erfüllt werden müssen, dafür erhalten Sie steuerliche Vorteile auf die eingezahlten Beträge. Zu den Bedingungen gehört beispielweise, dass die Auszahlung frühestens fünf Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter erfolgen kann, zudem muss die Summe auf einmal ausgezahlt werden. Der steuerliche Vorteil beschränkt sich auf eine jährliche Maximalsumme, die in der jährlichen Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird. Im Jahr 2024 beträgt die Maximalsumme für Angestellte 7'056 Franken, für Selbstständige, die keiner Pensionskasse angehören, 35'280 Franken. Zu den häufigsten Produkten in Säule 3a gehören Sparkonten und Lebensversicherungen. Möchten Sie sich über Säule 3a absichern, empfehlen wir, die Geldanlage möglichst langfristig zu pflegen und die Maximalsumme so oft wie möglich auszuschöpfen.
Säule 3b
Weniger Bedingungen gibt es in Säule 3b, der freien Vorsorge. Hier sind bei den Einzahlungen keine steuerlichen Vergünstigungen zu erwarten, dafür muss man keine Bedingungen erfüllen. Erlaubt ist, was dem Gesetz und den eigenen Vorlieben entspricht, zum Beispiel der Handel mit Aktien oder Immobilien, die Anschaffung von Investitionsgütern oder auch das Sammeln von Kunstgegenständen.
Unverheiratete Paare: Absicherung des Konkubinatspartners mit einer Lebensversicherung
Viele Paare leben in der Schweiz zusammen, ohne dies über einen Trauschein zu besiegeln. Wer seinen Partner im Konkubinat aber absichern möchte, stösst in Säule 3a recht schnell auf ein Hindernis: Bei Lebensversicherungen und anderen Produkten in Säule 3a können die Begünstigten nicht frei gewählt werden. Stattdessen kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen: An erster Stelle stehen Ehepartner und Kinder, danach folgen Eltern und Geschwister und schliesslich weitere Verwandte. Der Lebenspartner geht zwar nicht automatisch leer aus, muss aber das enge Verhältnis nachweisen und bestimmte Bedingungen erfüllen, zum Beispiel die Sorge für gemeinsame Kinder.
Um dieses Problem zu umgehen, sollten Unverheiratete ihren Partner über eine Lebensversicherung in Säule 3b absichern. Hier gibt es keine gesetzliche Folge und die begünstigte Person kann frei gewählt werden. Sogar im Erbfall bleibt der Anspruch der begünstigten Person auf die Auszahlung bestehen, auch, wenn das eigentliche Erbe an andere Personen ausgezahlt wird.
- Ledige und Singles benötigen eine Absicherung für Erwerbsunfähigkeit und eine private Altersvorsorge
- Die Versorgungslücke im Alter kann geschlossen werden über Einkäufe in die Pensionskasse sowie private Vorsorge über Säule 3a und 3b
- Wer Säule 3a zur Vorsorge nutzt, sollte den jährlichen Maximalbetrag möglichst immer ausschöpfen
- Paare im Konkubinat können ihren Lebenspartner über eine Lebensversicherung in Säule 3b absichern
Unser Fazit
Auch Ledige und Singles tun gut daran, sich frühzeitig für das Alter und gegen Gefahren abzusichern. Möglich ist dies auf verschiedenen Wegen, von einem nachträglichen Einkauf in die Pensionskasse über die gebundene Vorsorge in Säule 3a bis zur freien Vorsorge in Säule 3b. Wichtig ist, dass die gewählte Vorsorge zum eigenen Leben passt und eventuelle Versorgungslücken im Alter schliesst. Nehmen Sie sich bei der Auswahl Zeit, analysieren Sie die eigene Situation und finden Sie das Vorsorgeprodukt, das am besten zu Ihnen und Ihrem Leben passt!
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