Die Schweiz ist bekannt dafür, nur geringe Steuern zu berechnen – einige Zeit war sogar von einem “Steuerparadies” die Rede. Ganz so drastisch, wie oft beschrieben, ist der Unterschied allerdings gar nicht – in manchen Bereichen werden sogar mehr Steuern fällig, als man in Deutschland bezahlen müsste. Wer eine Auswanderung plant, sollte sich deshalb genau informieren und nicht auf oberflächliche Informationen verlassen.
Versicherung-Schweiz hat für Sie zusammengefasst, welche Steuern in der Schweiz fällig werden und wie hoch die Steuerlast in der Schweiz durchschnittlich ausfällt.
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Diese Steuern werden in der Schweiz erhoben
Die Art der Steuern, die in der Schweiz erhoben werden, ähnelt den Steuern in Deutschland. Auch hier teilen sich die Steuern in drei Hauptbereiche: Steuern auf das Einkommen, Steuern auf vorhandenes Vermögen und Steuern, die bei der Anschaffung von Gegenständen erhoben werden.
Einkommenssteuer
In der Schweiz wird wie in Deutschland eine Einkommenssteuer erhoben. Allerdings haben die Kantone hier einen deutlich grösseren Einfluss als die Bundesländer in Deutschland. Sogar die Gemeinde hat hier Mitspracherecht, weshalb sich die Einkommenssteuer in der Schweiz immer aufteilt in Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer. Alle zusammen ergeben dann den Steuersatz, der gezahlt werden muss.
Aus diesem Grund kann man kaum eine pauschale Aussage darüber treffen, wie hoch die Steuern für eine einzelne Person im Vergleich zu Deutschland ausfallen. Für die einzelnen Abgaben gelten aber zumindest gewisse Richtwerte:
- Die Bundessteuer beträgt höchstens 11,5% des Einkommens
- Für Kantons- und Gemeindesteuer werden maximal 11,2-33,7% fällig
Der Durchschnittswert für die steuerliche Belastung einer natürlichen Person in der Schweiz liegt derzeit bei 29,56% des Einkommens. Damit liegt die Schweiz im europäischen Vergleich tatsächlich im unteren Drittel. Etwas anders sieht es aber bei den höchsten Steuersätzen aus: Bei maximaler Besteuerung können Sie davon ausgehen, bis zu 45,2% Ihres Einkommens abzugeben. Dieser Wert liegt sogar über dem aktuell in Deutschland geltenden Spitzensteuersatz von 42%.
Sonderfall: Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern
Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland in beiden Ländern zur Zahlung von Steuern verpflichtet. In der Schweiz wird ein pauschaler Steuersatz einbehalten: Die Quellensteuer, die derzeit 4,5% beträgt. In Deutschland werden dann auf Basis der Steuererklärung regulär Steuern abgeführt, die 4,5%, die in der Schweiz bereits bezahlt wurden, werden dabei aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens berücksichtigt und von der Steuerlast abgezogen.
Vermögenssteuer
Ebenso wie in Deutschland werden in der Schweiz Steuern auf Vermögen berechnet. Allerdings gilt hier eine Grenze von 1 000 000 Franken, darunter werden keine Steuern erhoben. Dient Ihr Vermögen der Altersvorsorge, ist es von der Vermögenssteuer ausgenommen.
Der Steuersatz für Vermögen liegt je nach Kanton, Gemeinde und Höhe des Vermögens zwischen 1,3 und 10,1%.
Mehrwertsteuer
Der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz ist im europäischen Vergleich tatsächlich sehr niedrig. Der normale Satz liegt derzeit bei 8,1%. Für Hotelübernachtungen mit Frühstück gilt ein vergünstigter Satz von 3,8%, noch weniger, nämlich 2,6%, bezahlt man auf Zeitungen, Bücher, Lebensmittel und Medikamente. Komplett von der Mehrwertsteuer befreit sind Kultur, Bildung und Immobilien.
Zahlung der Steuern
Ein grosser Unterschied zum deutschen Steuersytem ist, dass Ihre Einkommenssteuer nicht direkt vom Lohn abgezogen wird. Stattdessen wird die Berechnung auf Basis Ihrer Steuererklärung erstellt und Sie erhalten eine Rechnung über die zu zahlenden Steuern. Je nach Kanton ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung Ende September oder Ende November des folgenden Jahres.
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Das können Sie in der Schweiz von der Steuer absetzen
Einige Ihrer Ausgaben können Sie in der Steuererklärung geltend machen und diese von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, sodass Sie effektiv weniger Steuern zahlen.
Viele dieser Ausgaben sind dabei identisch zu denen, die Sie auch in Deutschland geltend machen können, etwa Kosten für die Fahrt zur Arbeit, für Weiterbildungen, die Krankenversicherung oder Kosten, die beim Besitz oder der Anschaffung von Immobilien anfallen. Eine besondere Stellung haben allerdings Ausgaben, die Ihrer gesundheitlichen Versorgung oder Ihrer Altersvorsorge dienen.
Gesundheitskosten
Die Kosten für Ihre Kranken- und Unfallversicherung können Sie bei der Steuer geltend machen – der abziehbare Betrag ist allerdings begrenzt. Alleinstehende können pro Jahr 1700 Franken abziehen, bei Verheirateten sind es 3500 Franken.
Einkäufe in die Pensionskasse
In der Schweiz bilden Sie Ihre berufliche Vorsorge über die Pensionskasse: Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen jeweils hälftig Beiträge ein, am Ende Ihres Berufslebens wird daraus dann Ihre Rente gebildet. Bestimmte Gründe wie Unterbrechungen der Berufstätigkeit, Ausbildungszeiten oder Teilzeitarbeit können aber dazu führen, dass Sie nicht das maximal mögliche einzahlen. Diese “Lücken” können Sie bis zu fünf Jahre nach der Entstehung schliessen und die Einzahlungen von der Steuer absetzen.
Einzahlungen in Säule 3a
Zur Ergänzung der beruflichen Vorsorge können Sie private Vorsorgeprodukte in Säule 3a abschliessen. Diese Vorsorgeform wird staatlich gefördert und bietet Ihnen steuerliche Vorteile: Sie dürfen pro Jahr maximal 7'258 Franken einzahlen und können diesen Betrag dann von der Steuer abziehen. Selbstständige, die kein Mitglied einer Pensionskasse sind, dürfen sogar 36’288 Franken pro Jahr einzahlen und von der Steuer abziehen.
Auch wenn es einige Parallelen gibt, sind die Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem deutschen Steuersystem erheblich. Sind Sie neu eingewandert, empfehlen wir für die ersten Jahre die Beratung durch Experten wie einen Steuerberater oder einen entsprechenden Verein. Geben Sie lieber ein paar Franken mehr für die Beratung aus, als am Ende aus Unwissenheit zu viel für die Steuern zu bezahlen oder Fehler zu machen, die Sie am Ende teuer zu stehen kommen.
Schweiz und Deutschland: Das sind die grössten Unterschiede
Die Steuersysteme in Deutschland und der Schweiz haben mehr Ähnlichkeiten als Unterschiede. Dennoch gibt es ein paar deutliche Unterschiede, die Sie beachten sollten, wenn Sie in die Schweiz auswandern möchten.
Keine Einteilung in Steuerklassen
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine Einteilung in Steuerklassen. Die Höhe der Abzüge orientiert sich hauptsächlich an der Höhe des Einkommens. Die Anzahl der Kinder hat allerdings einen Einfluss auf die Höhe der Steuern. Eine Heirat kann auch Folgen haben, aber nicht immer positive: Da die Einkommen zusammengerechnet werden, werden in einigen Kantonen für Verheiratete sogar mehr Steuern fällig, als sie allein zahlen müssten.
Aufteilung der Einkommenssteuer zwischen Bund, Kanton und Gemeinde
Die Einkommenssteuer setzt sich aus drei einzelnen Posten zusammen und unterscheidet sich deshalb von Person zu Person. Neben der Bundessteuer werden auch Kantons- und Gemeindesteuern berechnet: So kann sich Ihr Steuersatz ändern, nur weil Sie in den Nachbarort umziehen.
Progressive Besteuerung
Aufgrund der progressiven Besteuerung bezahlen Sie in der Schweiz mehr Steuern, je mehr Sie verdienen. Dieses System ist dem in Deutschland zwar grundsätzlich ähnlich, allerdings sind die Spitzensteuersätze deutlich höher angesiedelt und auch die Steigerung fällt deutlich höher aus. So liegt der Steuersatz in Zürich für Einkommen bis 50 000 Franken zum Beispiel bei 6,3%, bei 200 000 Franken zahlen Sie aber bereits 15,2% und bei einem Einkommen ab 1 000 000 Franken müssen Sie 25,1% Einkommenssteuer aufbringen.
Natürlich ist auch hier wichtig, in welchem Kanton Sie Ihre Steuern bezahlen. In den Kantonen Obwalden und Uri wird die Kantonssteuer als Flat-Tax-Tarif berechnet, was bedeutet, dass der prozentuale Steuersatz für alle Einkommen gleich ist.
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- In der Schweiz werden insgesamt weniger Steuern fällig als in Deutschland
- Bei höherem Einkommen ist der Unterschied geringer als bei niedrigem
- Weitere Unterschiede sind die progressive Besteuerung und das Fehlen von Lohnsteuerklassen
- Die Zahlung der Einkommenssteuer erfolgt nicht als Abzug vom Lohn, sondern auf Rechnung nach Abgabe der Steuererklärung
Unser Fazit
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass es einige Ähnlichkeiten zwischen den Steuersystemen in beiden Ländern gibt. Dementsprechend sollte auch die Umgewöhnung für Auswanderer nicht allzu schwerfallen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten und kontaktieren Sie Experten, um genau zu erfahren, welche Steuern fällig werden. Bedenken Sie ausserdem, dass Sie einen Teil Ihres Lohns für die Zahlung der Steuern zurückhalten müssen, da diese nicht vom Lohn abgezogen werden.
Behalten Sie zu Beginn am besten einen finanziellen Puffer, bis Sie die erste Steuererklärung in der Schweiz erstellt haben. So sammeln Sie Erfahrung und können schnell einschätzen, welche Steuerlast Sie zukünftig erwartet.
Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
- www.handelsblatt.ch – „Bitte zahlt Eure Steuern so spät wie möglich!“
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