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Letzte Chance zum Kündigen der Krankenkasse

23.11.2020 Sparen
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Das Ende des Jahres nähert sich, und mit ihm auch die Frist für die Kündigung der Grundversicherung. Noch bis zum 30. November 2020 können Sie Ihre bisherige Grundversicherung kündigen. Wer diese Chance ergreifen und seinen Anbieter zum kommenden Jahr wechseln möchte, sollte deshalb schnell handeln. Wie Sie Ihre Grundversicherung kündigen und den besten Anbieter für Ihren Neuvertrag finden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Kündigung der Grundversicherung: Noch bis zum 30. November 2020

Mit der Anpassung der Krankenkassen­prämien zum Beginn des neuen Jahres gewähren die Krankenkassen Ihren Versicherten die Möglichkeit, ihren Tarif zum Jahresende zu kündigen. Besonders bei einer deutlichen Erhöhung der Prämie kann sich ein Wechsel durchaus lohnen – aufs Jahr gerechnet ist 2021 ein Einspar­potenzial von 3´857 Franken möglich! Für diese Kündigung gilt eine einmonatige Frist, die zum 30.November endet. Wer seine Krankenkasse zum Jahresende wechseln möchte, hat nun also noch eine Woche lang die Möglichkeit dazu.


Info
Achtung: Als Eingangsdatum der Kündigung gilt nicht der Poststempel!

Entgegen der häufigen Praxis, den Poststempel als Eingangsdatum festzulegen, gilt bei der Krankenkasse erst der tatsächliche Eingang bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter als Kündigungs­termin. Schicken Sie Ihre Kündigung deshalb unbedingt so früh wie möglich zu Ihrer Versicherung und beachten Sie auch Sonn- und Feiertage, da Verzögerungen in der Zustellung ebenfalls zu Ihren Lasten gehen.

So gehen Sie bei der Kündigung vor

Ihre Kündigung wird normalerweise gültig, wenn sie innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist in schriftlicher Form bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegt. Damit der Wechsel aber auch tatsächlich klappt, sind noch weitere Dinge nötig:

Stellen Sie sicher, dass Sie sich nicht in einem Zahlungs­rückstand befinden

Sind Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bei Ihren Beiträgen im Zahlungsrückstand, ist Ihre Kündigung nicht wirksam, bis Sie die Rückstände ausgeglichen haben. Bei einer Kündigung zum Jahresende haben Sie bis zum 31.12. des laufenden Jahres Zeit, die Zahlungen zu leisten und den Wechsel so zu ermöglichen. Bei einer Zahlung nach dem 31.12. bleiben Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer, eine Kündigung ist dann erst wieder zum nächsten regulären Kündigungstermin möglich.

Werden Sie frühzeitig aktiv, sodass Ihre Aufnahme­bestätigung rechtzeitig vorliegt

Die Versicherungspflicht in der Schweiz schreibt vor, dass eine Kündigung der Grundversicherung erst dann möglich ist, wenn ein Nachweis darüber vorliegt, dass der Versicherte von einer anderen Krankenkasse aufgenommen wird. Dies ist bei der Grundversicherung aber nur eine Formsache: Die Aufnahmepflicht in der Schweizer Grundversicherung garantiert Ihnen die Aufnahme in jede Grund­versicherung, die Sie auswählen. Für die Auswahl Ihrer neuen Grundversicherung haben Sie deshalb auch nach der Kündigung noch Zeit. Achten Sie aber darauf, den neuen Vertrag nicht zum letztmöglichen Zeitpunkt abzuschliessen, denn die Aufnahmebestätigung muss Ihrer bisherigen Grundversicherung für einen fristgerechten Wechsel bis zum Jahresende vorliegen.


Info
Unverschuldete Verspätungen: Wechsel dennoch möglich

Verzögert sich Ihr Krankenkassen­wechsel aufgrund bürokratischer Schwierigkeiten, die Sie nicht verursacht haben, kann Ihnen daraus kein Nachteil entstehen. Es kann zum Beispiel passieren, dass die Krankenkassen aufgrund der hohen Anzahl an Kündigungen zum Jahresende überlastet sind und deshalb nicht alle Anfragen rechtzeitig bearbeitet werden. Ist dies bei Ihnen der Fall, wird Ihnen der Wechsel ermöglicht, sobald alle Dokumente vorliegen. Haben Sie sich für einen neuen Anbieter oder Tarif mit niedrigerer Prämie entschieden, haben Sie auch Anspruch auf die Erstattung der zu viel geleisteten Beiträge.

Fazit & Empfehlung

Die Erhöhung der bisherigen Prämie, ein Umzug oder eine Veränderung der Lebenssituation: Ein Wechsel der Grundversicherung kann aus vielen Gründen sinnvoll oder sogar notwendig sein. Um dabei den besten Tarif zu finden und nicht zu viel für die angebotenen Leistungen zu bezahlen, ist ein regelmässiger und umfassender Vergleich unabdingbar. Nur, wenn Sie die aktuellen Angebote kennen und die Preise regelmässig vergleichen, können Sie sicherstellen, beim richtigen Anbieter im passenden Tarif versichert zu sein.

Der Vergleich ist aber oft zeitaufwändig und zuweilen auch nervenaufreibend – zu viele Anbieter mit verschiedenen Tarifen machen es schwer, den Überblick zu behalten. Kompetente Unterstützung erhalten Sie mit unserem grossen Vergleich der Schweizer Krankenkassen 2024, den Sie ganz einfach gratis anfordern können.


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Weitere Links und Quellen zu diesem Beitrag
www.bag.admin.ch – Krankenversicherung: Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte

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